Kommunikation zu Knowledge Security

Der Hochschulrat hat am 8. November 2024 swissuniversities mandatiert, die Positionen der Hochschulen zur Forschungs- und Wissenssicherheit aus akademischer Sicht zu koordinieren, wobei die Wissenschaftsfreiheit, die Hochschulautonomie und die damit verbundene Eigenverantwortung im Zentrum stehen sollen. Die Hauptaufgabe der Arbeitsgruppe unter der Leitung von Prof. Günther Dissertori, Rektor der ETH Zürich, bestand darin, gemeinsam Kriterien zu entwickeln, die den Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs helfen, ihre Verfahren zur Forschungs- und Wissenssicherheit zu implementieren; dies insbesondere bei der Zulassung von Studierenden, der Anstellung oder dem Austausch von Personal, der Einladung von Forscherinnen und Forschern aus dem Ausland und bei der Lancierung neuer internationaler Kooperationen sowie beim Schutz von sensiblen Daten und Technologien. Die Arbeitsgruppe hat zuhanden des Hochschulrats einen Bericht erstellt und drei Empfehlungen für das weitere Vorgehen formuliert.

  • Ergänzung der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, welche die Massnahmen der Hochschulen zur Wissenssicherheit unterstützen. Diese Empfehlung umfasst die rechtliche Grundlage für Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen aus Sicherheitsgründen. Die Zuständigkeit liegt bei den Hochschulträgern.
  • Aufbau eines Sicherheitsbewusstseins und von entsprechenden Compliance-Verfahren innerhalb der Schweizer Hochschulen. Diese Empfehlung umfasst z.B. die Schaffung von verantwortlichen Stellen (Compliance Offices) und Verfahren/Richtlinien. Dabei liegt die Verantwortung bei den einzelnen Hochschulen.
  • Schaffung einer nationalen Koordinationsstelle mit strategischer Übersicht. Da im Bereich der Wissenssicherheit mehrere verantwortliche Stellen und Institutionen involviert sind, braucht es eine nationale Koordination. Die Schweiz sollte nach Ansicht der Arbeitsgruppe einen nationalen Koordinations- und Beratungsmechanismus für Wissenssicherheit einrichten, möglicherweise nach dem Vorbild des niederländischen National Contact Point: Eine zentrale Stelle soll dem Informationsaustausch, der Unterstützung und Beratung der betroffenen Stellen sowie der strategischen Planung dienen.

Parallel dazu haben im Auftrag des Departementsvorstehers WBF verschiedene Bundesstellen aus dem WBF, VBS, EDA und EJPD unter Leitung des SBFI das Thema Wissenssicherheit aus politischer und rechtlicher Sicht analysiert. In diesem Sinne hat die Interdepartementale Arbeitsgruppe Knowledge Security (IDAG) ebenfalls Empfehlungen formuliert, die grösstenteils in dieselbe Richtung wie die Empfehlungen von swissuniversities gehen. Zudem empfiehlt die IDAG, im Migrationsbereich bei der Zulassung sicherzustellen, dass der Begriff der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz auch die Wissenssicherheit umfasst.

Am 27. November 2025 hat der Hochschulrat die Arbeiten der beiden Arbeitsgruppen zur Kenntnis genommen. Für die Prüfung einer allfälligen Umsetzung der Empfehlungen, die den Hochschulrat betreffen, beauftragt er die Geschäftsführung SHK, ihm bis zur nächsten Sitzung einen Umsetzungsplan mit den verschiedenen Handlungsvarianten und einen Vorschlag für das weitere Vorgehen vorzulegen.

Bericht swissuniversities

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