Projektgebundene Beiträge 2025-2028

Der Bund unterstützt Kooperations- und Innovationsprojekte mittels der projektgebundenen Beiträge gemäss Art. 59 HFKG. Die Beiträge können für Aufgaben von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung ausgerichtet werden.Der Hochschulrat der SHK hatte am 16. Mai 2024 die von swissuniversities vorgeschlagenen Projekte für die Förderperiode 2025-2028 in den Bereichen Chancengerechtigkeit (20 Mio. CHF),

Nachwuchsförderung (20 Mio. CHF) und Nachhaltigkeit (20 Mio. CHF) sowie Open Science und Open Education (40 Mio. CHF) genehmigt.

An seiner Sitzung vom 20. September 2024 hat der Bundesrat festgelegt, welche Entlastungsmassnahmen aus dem Bericht der von ihm eingesetzten Expertengruppe «Aufgaben- und Subventionsüberprüfung» weiterverfolgt werden sollen. Die Expertengruppe hatte auch die Abschaffung projektgebundener Beiträge gemäss HFKG empfohlen. Der Bundesrat hat diese Empfehlung aufgenommen und wird durch Anpassung des HFKG die Streichung der projektgebundenen Beiträge beantragen. Davon ausgenommen ist die Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Pflegeinitiative im Jahr 2021 und auch deren Umsetzung an den Fachhochschulen mittels projektgebundener Beiträge. Voraussichtlich im Januar 2025 soll die Vernehmlassung zum Gesamtpaket der «Aufgaben- und Subventionsüberprüfung» eröffnet werden. Diese Entlastungsmassnahmen des Bundesrates führen dazu, dass die im Rahmen der BFI-Botschaft 2025–2028 von den eidgenössischen Räten beschlossenen projektgebundenen Beiträge nach HFKG nur für 2025 verpflichtet und ausbezahlt werden können.

Die vom Hochschulrat im Mai 2024 bereits verabschiedeten und von swissuniversities und den Hochschulen vorbereiteten vierjährigen Programme können somit in der vorliegenden Form nicht umgesetzt werden. swissuniversities hat mit Schreiben vom 9. und 24. Oktober 2024 deshalb überarbeitete Projektanträge und eine Aufteilung der projektgebundenen Beiträge für 2025 beantragt, die eine einjährige Förderung aller von der SHK in Auftrag gegebenen Programme vorsieht. Gleichzeitig wurde auch eine Verlängerung der möglichen Projektdauer auf 24 Monate beantragt, um den Hochschulen die Möglichkeit zu geben, die verfügbaren Mittel noch angemessener einzusetzen. Die SHK hat die Anträge von swissuniversities mit Beschluss vom 8. November 2024 genehmigt.

TitelKoordinationBetrag 2025
Chancengerechtigkeit – Förderung der Gleichstellung, Diversität und lnklusion auf allen Ebenen der Hochschulen swissuniversities 4.3 Mio CHF
Stärkung einer Nachhaltigkeitskultur an Schweizer Hochschulen swissuniversities 4.3 Mio CHF
Open Science II swissuniversities 6.45 Mio CHF
Open Education and Digital Competencies swissuniversities 2.15 Mio CHF
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses swissuniversities 4.3 Mio CHF
Sonderprogramm Pflege swissuniversities 3.5 Mio CHF,
(bis Ende 2028 stehen
insgesamt 16 Mio. CHF
zur Verfügung)