Gestützt auf seine Verordnung über die Sicherung der Qualität im Bereich der wissenschaftlichen Integrität (V-SQWI) hat der Hochschulrat einen ständigen Ausschuss gemäss Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c HFKG geschaffen. Der Rat für wissenschaftliche Integrität setzt sich aus Expertinnen und Experten zusammen, die einerseits über ein grosses disziplinäres Fachwissen verfügen und sich andererseits auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Integrität besonders engagieren. Die Aufgaben des Rats sind in der V-SQWI festgehalten. Unter anderem verantwortet er die Leitung der Geschäftsstelle des Kompetenzzentrums für wissenschaftliche Integrität Schweiz.
Der Rat für wissenschaftliche Integrität setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern aus verschiedenen Disziplinen zusammen, mindestens ein Mitglied soll hauptsächlich im Ausland tätig sein. Der Hochschulrat wählt die Mitglieder für eine Dauer von vier Jahren. Die Wiederwahl ist einmal möglich.
Mitglieder des Rats für wissenschaftliche Integrität:
- Prof. Dr. Ed Constable (Präsident)
- Dr. Christine Clavien (Vizepräsidentin)
- Prof. em. Dr. med. Matthias Egger
- Prof. em. Dr. iur. Bernhard Ehrenzeller
- Dr. Sabine Chai