Akkreditierung

Schweizerischer Akkreditierungsrat

Der Schweizerische Akkreditierungsrat (SAR) ist das gemeinsame Organ von Bund und Kantonen für die Qualitätssicherung und Akkreditierung im Hochschulbereich. Er entscheidet insbesondere über die Akkreditierungen nach HFKG. Dieses sieht ausserdem vor, dass sich der Rat aus 15-20 unabhängigen Mitgliedern zusammensetzt, welche die Hochschulen, die Arbeitswelt, die Studierenden, den Mittelbau und den Lehrkörper vertreten. Mindestens fünf Mitglieder müssen hauptsächlich im Ausland tätig sein. Sicherzustellen ist ausserdem eine angemessene Vertretung der Lehr- und Forschungsbereiche der Hochschulen sowie der Geschlechter. Der Schweizerische Akkreditierungsrat ist weisungsunabhängig.

Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung

Die Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) führt die Akkreditierungsverfahren durch. Sie unterstützt den SAR administrativ. Sie ist dem SAR unterstellt und rechtlich unselbständig. Der SAR wählt u.a. die Direktorin oder den Direktor der AAQ, genehmigt die Finanzplanung sowie die strategische Planung der Agentur.