Der Hochschulrat hat an seiner Sitzung vom 8. November 2024 die Resultate der Anhörung zur Kenntnis genommen. Er hat die Verordnung über die Sicherung der Qualität im Bereich der wissenschaftlichen Integrität verabschiedet und auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Er hat Prof. Dr. Ed Constable als Präsidenten des Rats für wissenschaftliche Integrität gewählt.
Der Jahresbericht 2023 informiert über die Geschäfte und Entscheide der SHK im letzten Jahr. Im Vordergrund standen u.a. die Festlegung der gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Schwerpunkte für die Periode 2025–2028, von denen einige mit projektgebundenen Beiträgen unterstützt werden sollen: dazu gehören neben der Digitalisierung auch die Chancengleichheit, die Nachhaltigkeit und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Der Hochschulrat hat an seiner Sitzung vom 16. Mai 2024 die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Änderung der Zulassungsverordnung FH zur Kenntnis genommen und das SBFI beauftragt, die Vernehmlassung zur Änderungsvorlage zu eröffnen.
Der Hochschulrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2023 die von der Projektgruppe vorgeschlagene Verordnung zustimmend zur Kenntnis genommen und die Fachkonferenz und das SBFI beauftragt, die Anhörung zum Entwurf der Verordnung über die Sicherung der Qualität im Bereich der wissenschaftlichen Integrität zu eröffnen.
Auf der Grundlage der von swissuniversities gelieferten Anzahl Anmeldungen hat der Hochschulrat den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Freiburg, Tessin und Zürich sowie dem ETH-Rat die Anwendung eines Numerus Clausus für die Zulassung zum Studium in Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Chiropraktik im Studienjahr 2024/2025 empfohlen.
Der Jahresbericht 2022 informiert über die Geschäfte und Entscheide der SHK im letzten Jahr. Im Vordergrund standen die strategische Planung von swissuniversities im Hinblick auf die Botschaft über Bildung, Forschung und Innovation 2025–2028 und die gesamtschweizerische Koordination und Aufgabenteilung im hochschulpolitischen Bereich.
Auf der Grundlage der von swissuniversities gelieferten Anzahl Anmeldungen hat der Hochschulrat den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Freiburg, Tessin und Zürich sowie dem ETH-Rat die Anwendung eines Numerus Clausus für die Zulassung zum Studium in Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Chiropraktik im Studienjahr 2023/2024 empfohlen.
Der Jahresbericht 2021 informiert über die hochschulpolitisch wichtigen Geschäfte und Entscheidungen der SHK im vergangenen Jahr.
Im Zentrum standen dabei im Hinblick auf die Vorbereitung der Botschaft BFI 2025-2028 die Mandate an swissuniversities zur Vorbereitung einer gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Koordination und Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen sowie zur Vorbereitung von Projektskizzen in den prioritären Schwerpunkten Digitalisierung, Chancengerechtigkeit und Chancengleichheit sowie Nachhaltigkeit.
Weitere wichtige hochschulpolitische Themen waren u.a. die Profil- und Portfolioentwicklung, die nationale Open Research Data Strategie der Schweiz, der Qualifikationsrahmen für den schweizerischen Hochschulbereich, die wissenschaftliche Integrität sowie die Positionierung der höheren Fachschulen. 2021 hat die SHK zudem die Verordnung über die Zulassung zu den Fachhochschulen und den Fachhochschulinstituten verabschiedet und auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Im Bereich der Medizin wurden u.a. eine Gebührenerhöhung für den Eignungstest zum Medizinstudium (EMS) ab 2023 beschlossen sowie die Eckwerte von swissuniversities zur operativen Governance des Zulassungsverfahrens genehmigt. 2021 wurden zudem die Daten 2019 im Rahmen des Projekts «Erhebung der Kosten für die Lehre und Forschung in der Humanmedizin (EKOH)» zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen in diesem Projekt definiert. Schliesslich hat die SHK auch ihre Aufgaben im Bereich der Verabschiedung von Budgets und der Genehmigung von Jahresrechnungen der gemeinsamen Organe wahrgenommen.
Den Bericht finden Sie unter folgendem Link: Jahresbericht 2021
An seiner Sitzung vom 19. Mai 2022 hat der Hochschulrat 14 Mitglieder des Schweizerischen Akkreditierungsrates (SAR) für die Periode 2023-2026 gewählt. Die Wahl eines zusätzlichen Mitglieds wird an der Novembersitzung 2022 erfolgen. Als Präsident des SAR wurde Herr Dr. Markus Hodel (Rektor der Hochschule Luzern bis Ende 2022) gewählt. Der Hochschulrat hat die Bedeutung der Qualitätssicherung und der Akkreditierung für die Hochschulen und die gesamte Schweizer Hochschullandschaft bekräftigt. Die weiteren gewählten Mitglieder sind:
Die Zulassungsvoraussetzungen an Fachhochschulen (FH) sind im Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) geregelt. Darin wird festgelegt, dass von Personen ohne spezifische Vorbildung (insb. Personen mit einer gymnasialen Maturität GM) eine 1-jährige Arbeitswelterfahrung (AWE) vor dem Studium verlangt wird. Aktuell gilt im Bereich Gesundheit eine Übergangsregelung, welche Zusatzmodule zur Arbeitswelterfahrung vor, während oder nach Studium vorsieht. Vor diesem Hintergrund hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Auftrag der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) die Firma BSS Volkswirtschaftliche Beratung damit beauftragt, die aktuellen Zulassungsregelungen an 5 FH vertieft zu analysieren und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle zu identifizieren.
Zulassungsregelungen und -praxis im Fachbereich Gesundheit an 5 Fachhochschulen (Schlussbericht)
An seiner Sitzung vom 24. Februar 2022 hat der Hochschulrat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen.
Der Eignungstest für das Medizinstudium soll dieses Jahr wie geplant am 8. Juli 2022 stattfinden. Dies hat der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) auf Empfehlung der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen swissuniversities am 24. Februar 2022 entschieden. Es werden auch dieses Jahr zwischen 4300 und 4500 Testteilnehmende erwartet. Der Eignungstest für das Medizinstudium wird dezentral an acht Testorten in der Schweiz mit mehr als 20 Testlokalen gleichzeitig durchgeführt. Für die Durchführung ist swissuniversities zuständig.
Auf der Grundlage der von swissuniversities gelieferten Anzahl Anmeldungen hat der Hochschulrat den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Freiburg, Tessin und Zürich sowie dem ETH-Rat die Anwendung eines Numerus Clausus für die Zulassung zum Studium in Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Chiropraktik im Studienjahr 2022/2023 empfohlen.
Der Hochschulrat hat an seiner Sitzung vom 18. November 2016 die Umsetzung des von Bundesrat und Parlament lancierten Sonderprogramms „Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin“ über 100 Mio. CHF gutgeheissen. Das Programm hatte zum Ziel, die Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin bis 2025 nachhaltig auf mindestens 1'300 pro Jahr zu erhöhen.
Der Jahresbericht 2020 informiert über die hochschulpolitisch wichtigen Geschäfte und Entscheidungen der SHK im vergangenen Jahr.
Im Zentrum standen die Zulassungsvoraussetzungen im Bereich der Fachhochschulen, die Genehmigung der Kooperationsprojekte der Schweizer Hochschulen nach HFKG für die BFI-Periode 2021-2024, das Konzept für die Evaluation nach Artikel 69 HFKG, die Empfehlungen zur Erhebung von Studiengebühren, die Eckwerte der Weiterbildung sowie verschiedene Akkreditierungsthemen.
Aufgrund des Coronavirus musste die SHK zudem alternative Rückfallszenarien für den Eignungstest zum Medizinstudium (EMS) ausarbeiten. Sie tauschte sich auch regelmässig über die Massnahmen der Hochschulen zur Bewältigung der besonderen Situation aus.
Den Bericht finden Sie unter folgendem Link: Jahresbericht 2020
Der Hochschulrat hat an seiner Sitzung vom 25.02.2021 die vom Schweizerischen Akkreditierungsrat erarbeiteten Vorschläge zur Erneuerung der Akkreditierung zur Kenntnis genommen und die Fachkonferenz und das SBFI beauftragt, die Vernehmlassung zur Anpassung der Akkreditierungsverordnung zu eröffnen. Sie finden die Vernehmlassungsunterlagen nachstehend als ZIP-Datei.
Das von der SHK in Zusammenarbeit mit der GDK durchgeführte Projekt «Erhebung der Kosten für die Lehre und Forschung in Humanmedizin (EKOH)» verfolgt das Ziel, die IST-Gesamtkosten des Medizinstudiums, das heisst die an den Universitäten und Universitätsspitälern anfallenden Ausbildungskosten (Grundausbildung: Bachelor und Master), zu erfassen. Mit den Erhebungen 2016 und 2017 lagen 2019 zum ersten Mal robuste Daten zu den verschiedenen Kostenindikatoren vor (vgl. Bericht EKOH). Am 21.06.2022 hat die SHK die Ergebnisse der Erhebung der Kosten der Humanmedizinausbildung des Jahres 2020 zur Kenntnis genommen.
Resultate der Datenerhebung 2018
An seiner Sitzung vom 20. Mai 2021 hat der Hochschulrat die Zulassungsverordnung FH erlassen und sie auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Sie finden nachstehend den Verordnungstext und die Erläuterungen.
Verordnung Hochschulrat über die Zulassung zu FH
Erläuterungen Verordnung Hochschulrat über die Zulassung zu FH
Der Eignungstest für das Medizinstudium soll dieses Jahr wie geplant am 9. Juli 2021 stattfinden. Dies hat der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) auf Empfehlung der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen swissuniversities am 25. Februar 2021 entschieden. Es werden auch dieses Jahr zwischen 4300 und 4500 Testteilnehmende erwartet. Der Eignungstest für das Medizinstudium wird dezentral an acht Testorten in der Schweiz mit mehr als 20 Testlokalen gleichzeitig durchgeführt. Für die Durchführung ist swissuniversities zuständig.
Auf der Grundlage der von swissuniversities gelieferten Anzahl Anmeldungen hat der Hochschulrat den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Freiburg, Tessin und Zürich sowie dem ETH-Rat die Anwendung eines Numerus Clausus für die Zulassung zum Studium in Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Chiropraktik im Studienjahr 2021/2022 empfohlen.
An seiner Sitzung vom 26. November 2020 hat der Hochschulrat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und die revidierte Verordnung erlassen. Sie finden den Ergebnisbericht und die Stellungnahmen nachstehend als ZIP-Datei.
An seiner Sitzung vom 26. November 2020 hat der Hochschulrat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen.
Sie finden den Ergebnisbericht und die Stellungnahmen nachstehend als ZIP-Datei.
Der Jahresbericht 2019 informiert über die hochschulpolitisch wichtigen Geschäfte und Entscheidungen der SHK im vergangenen Jahr. Im Zentrum standen dabei im Hinblick auf die Vorbereitung der Botschaft BFI 2021-2024 die Festlegung der gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Koordination sowie die Finanzplanung für die Periode 2021-2024. So wurden auf Antrag von swissuniversities u.a. die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Förderung des Nachwuchses in Bereichen mit Fachkräftemangel (MINT, IKT, Medizin und Gesundheit) sowie die Stärkung der «digital skills» der Absolvierenden und des wissenschaftlichen Personals als prioritäre Schwerpunkte verabschiedet. Die SHK hat sich 2019 auch eingehend mit Fragen der Schnittstellen zwischen dem Hochschulbereich und der höheren Berufsbildung im Bereich der Weiterbildung befasst und die neue Verordnung zur Koordination der Lehre an Schweizer Hochschulen verabschiedet.
Den Bericht finden Sie unter folgendem Link: Jahresbericht 2019
Das von der SHK in Zusammenarbeit mit der GDK durchgeführte Projekt «Erhebung der Kosten für die Lehre und Forschung in Humanmedizin (EKOH)» verfolgt das Ziel, die IST-Gesamtkosten des Medizinstudiums, das heisst die an den Universitäten und Universitätsspitälern anfallenden Ausbildungskosten (Grundausbildung: Bachelor und Master), zu erfassen. Mit den Erhebungen 2016 und 2017 lagen 2019 zum ersten Mal robuste Daten zu den verschiedenen Kostenindikatoren vor (vgl. Bericht EKOH). Am 1.7.2020 hat die SHK die Ergebnisse der Erhebung der Kosten der Humanmedizinausbildung des Jahres 2018 zur Kenntnis genommen.
Der Hochschulrat hat an seiner Sitzung vom 27.02.2020 die vom Schweizerischen Akkreditierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen an der Akkreditierungsverordnung zur Kenntnis genommen und die Fachkonferenz und das SBFI beauftragt, die Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf zu eröffnen. Sie finden die Vernehmlassungsunterlagen nachstehend als ZIP-Datei.
Der Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) soll dieses Jahr wie geplant am 3. Juli 2020 stattfinden. Dies hat der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) auf Empfehlung der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen swissuniversities am 18. Mai 2020 entschieden. Es werden auch dieses Jahr zwischen 3800 und 4000 Testteilnehmende erwartet. Der Eignungstest für das Medizinstudium wird dezentral an mindestens acht Testorten in der Schweiz mit mehr als 20 Testlokalen gleichzeitig durchgeführt. Für die Durchführung ist swissuniversities zuständig.
Auf der Grundlage der von swissuniversities gelieferten Anzahl Anmeldungen hat der Hochschulrat den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Freiburg, Tessin und Zürich sowie dem ETH-Rat die Anwendung eines Numerus Clausus für die Zulassung zum Studium in Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Chiropraktik im Studienjahr 2020/2021 empfohlen.
Der Hochschulrat hat an seiner Sitzung vom 29.11.2019 vom Bericht der Arbeitsgruppe Zulassung zu den FH sowie vom Verordnungsentwurf Kenntnis genommen und die Fachkonferenz und das SBFI beauftragt, die Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf zu eröffnen. Sie finden die Vernehmlassungsunterlagen sowie den Bericht der Arbeitsgruppe nachstehend als ZIP-Datei.
Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz genehmigte an seiner Sitzung Ende November 2019 die überarbeitete Version des Kostenrechnungsmodells für die universitären Hochschulen und andere universitäre Institutionen. Ziel des Kostenrechnungsmodells ist eine hohe Datenqualität der Kosten- und Leistungsrechnungen der betroffenen Institutionen. Es trägt so zur Vergleichbarkeit der Daten bei. Bei der Überarbeitung stand insbesondere die Anpassung des Kostenrechnungsmodells an die neuen gesetzlichen Grundlagen des HFKG im Fokus.
Link zum Kostenrechnungsmodell.
Der Hochschulrat hat an seiner Sitzung vom 29. November 2019 von den Resultaten der Konsultation Kenntnis genommen und gleichzeitig die Verordnung verabschiedet. Sie finden den Bericht und die Stellungnahmen betreffend die Konsultation nachstehend:
Den Verordnungstext und den Kommentar zur Verordnung finden Sie unter: Rechtliche Grundlagen.
Der Jahresbericht informiert über die Tätigkeiten und Geschäfte der SHK im vergangenen Jahr.
Im Berichtsjahr 2018 standen unter anderem die Themen Weiterbildung, Kosten des Humanmedizinstudiums, Digitalisierung, Studienabbrüche sowie die Regularien betreffend die Koordination der Lehre an den schweizerischen Hochschulen im Fokus. Schliesslich hat die SHK auch ihre Aufgaben im Bereich der Verabschiedung von Budgets und der Genehmigung von Jahresrechnungen der gemeinsamen Organe wahrgenommen. Den Bericht finden Sie unter folgendem Link: Jahresbericht 2018.
Unter der Leitung ihres Präsidenten Bundesrat Guy Parmelin hat die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) am 20. Mai 2019 ihre Diskussion über die strategische Planung der Rektorenkonferenz swissuniversities für die Periode 2021–2024 fortgesetzt und die Digitalisierung als einen der neuen hochschulpolitischen Schwerpunkte definiert. Sie hat zudem den Prozess zur Berechnung der Referenzkosten festgelegt und die Ergebnisse der Erhebung der Kosten der Humanmedizinausbildung zur Kenntnis genommen.
Weiter zur Medienmitteilung.
Weiter zum Bericht EKOH.
Die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) tagte am 21. Februar 2019 unter der Leitung ihres neuen Präsidenten, Bundesrat Guy Parmelin. An ihrer ersten Sitzung im 2019 befasste sich die SHK mit Strategiefragen für die Planungsperiode 2021-2024.
Auf der Grundlage der von swissuniversities gelieferten Anzahl Anmeldungen hat der Hochschulrat den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Freiburg, Tessin und Zürich sowie dem ETH-Rat die Anwendung eines Numerus Clausus für die Zulassung zum Studium in Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Chiropraktik im Studienjahr 2019/2020 empfohlen.
Er hat diesen Kantonen sowie dem ETH-Rat weiterhin empfohlen, die Zahl der zu diesen Studienfächern zugelassenen Studierenden mittels des Eignungstests für das Medizinstudium (EMS) zu beschränken. Der Test wird am 5. Juli 2019 stattfinden.
Die Zuständigkeit für das Zulassungsverfahren liegt bei swissuniversities.
Auf der Grundlage der von swissuniversities gelieferten Anzahl Anmeldungen hat der Hochschulrat den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Freiburg, Tessin und Zürich sowie dem ETH-Rat die Anwendung eines Numerus Clausus für die Zulassung zum Studium in Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Chiropraktik im Studienjahr 2018/2019 empfohlen.
Er hat diesen Kantonen sowie dem ETH-Rat weiterhin empfohlen, die Zahl der zu diesen Studienfächern zugelassenen Studierenden mittels des Eignungstests für das Medizinstudium (EMS) zu beschränken. Der Test wird am 6. Juli 2018 stattfinden.
Die Zuständigkeit für das Zulassungsverfahren liegt bei swissuniversities.
Der Eignungstest für das Medizinstudium in der Schweiz (EMS) hat sich seit seiner Einführung als Selektionsinstrument für das Medizinstudium bewährt. Am 15. Juni 2016 hat die SHK den Schweizerischen Wissenschafts- und Innovationsrat (SWIR) beauftragt, die Angemessenheit des aktuellen EMS vor dem Hintergrund der hochschul- und gesundheitspolitischen Diskussionen zu überprüfen. Es ging auch darum, eine wirtschaftliche Beurteilung vorzunehmen, um die finanziellen und praktischen Aspekte einschätzen zu können. Die SHK bat den SWIR, ihm über die künftige Ausrichtung und Durchführung des Selektionsverfahrens für das Medizinstudium einen Bericht vorzulegen. Der SWIR hat seine Analyse Ende November 2016 eingereicht.
Zulassungsverfahren für das Medizinstudium an den Universitäten mit Numerus clausus (Bericht zuhanden der Schweizerischen Hochschulkonferenz)
Auf der Grundlage der von swissuniversities gelieferten Anzahl Anmeldungen hat der Hochschulrat den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Freiburg, Tessin und Zürich sowie dem ETH-Rat die Anwendung eines Numerus Clausus für die Zulassung zum Studium in Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Chiropraktik im Studienjahr 2017/2018 empfohlen.
Anmeldungen und Aufnahmekapazitäten für das Studienjahr 2017/2018
Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) hat am 18. November 2016 die Umsetzung des von Bundesrat und Parlament lancierten Sonderprogramms „Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin“ über 100 Mio. Franken gutgeheissen. Die von der Rektorenkonferenz swissuniversities vorgeschlagenen Massnahmen führen – zusammen mit den von den Kantonen bereits in den letzten Jahren vorgenommenen Aufstockungen – zu jährlichen 1350 Abschlüssen in Humanmedizin bis 2025. Das sind rund 50% mehr als heute. Dieser Ausbau trägt massgeblich dazu bei, die Abhängigkeit von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland zu reduzieren und die Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Der Hochschulrat hat am 25. Februar 2016 Inhalt und Ausgestaltung des Sonderprogramms «Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin» verabschiedet. Dies nachdem der Bundesrat am Vortag den entsprechenden Zusatzkredit von 100 Millionen Franken im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2017−2020 beschlossen hatte. Ziel dieses Programms ist eine schrittweise Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin auf 1300 ab dem Jahr 2025. Die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen ist für die Koordination der Eingabe der Gesuche zuständig.
An seiner Sitzung vom 28. Mai 2015 hat der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz die Richtlinien zur Akkreditierung verabschiedet. Weiter hat er grünes Licht gegeben für die Ausarbeitung eines anreizorientierten Sonderprogramms mit dem Ziel, die Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin an den schweizerischen Universitäten weiter zu erhöhen.
Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) empfiehlt angesichts der Zahl der eingegangenen Anmeldungen, den Zugang zum Studium der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie der Chiropraktik an den Universitäten Basel, Bern, Freiburg und Zürich für das Studienjahr 2015/16 erneut zu beschränken. Gleichzeitig will der Hochschulrat die Sicherheit beim Eignungstest für das Medizinstudium weiter verbessern. Aus diesem Grund hat er die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) mit der Umsetzung von vier gezielten Massnahmen für einen höheren Testschutz beauftragt.
Das oberste hochschulpolitische Organ der Schweiz, die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK), hat heute unter der Leitung von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann zum ersten Mal getagt. Die SHK setzt den Auftrag von Artikel 63a Bundesverfassung um, wonach Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination und die Gewährleistung der Qualitätssicherung im Hochschulbereich sorgen. Rechtliche Grundlage für die neue Hochschullandschaft Schweiz sind das Anfang 2015 in Kraft getretene Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG), das interkantonale Hochschulkonkordat sowie die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich (ZSAV-HS).