Änderung der Verordnung des Hochschulrates über die Akkreditierung im Hochschulbereich: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Der Hochschulrat hat an seiner Sitzung vom 27.02.2020 die vom Schweizerischen Akkreditierungsrat vorgeschlagenen Anpassungen an der Akkreditierungsverordnung zur Kenntnis genommen und die Fachkonferenz und das SBFI beauftragt, die Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf zu eröffnen. Sie finden die Vernehmlassungsunterlagen nachstehend als ZIP-Datei.

Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) soll planmässig durchgeführt werden

Der Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) soll dieses Jahr wie geplant am 3. Juli 2020 stattfinden. Dies hat der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) auf Empfehlung der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen swissuniversities am 18. Mai 2020 entschieden. Es werden auch dieses Jahr zwischen 3800 und 4000 Testteilnehmende erwartet. Der Eignungstest für das Medizinstudium wird dezentral an mindestens acht Testorten in der Schweiz mit mehr als 20 Testlokalen gleichzeitig durchgeführt. Für die Durchführung ist swissuniversities zuständig.

Die Medienmitteilung

Empfehlung zur Zulassung zum Medizinstudium für das Studienjahr 2020/2021

Auf der Grundlage der von swissuniversities gelieferten Anzahl Anmeldungen hat der Hochschulrat den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Freiburg, Tessin und Zürich sowie dem ETH-Rat die Anwendung eines Numerus Clausus für die Zulassung zum Studium in Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Chiropraktik im Studienjahr 2020/2021 empfohlen.

Die Medienmitteilung

Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung zu den Fachhochschulen: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Der Hochschulrat hat an seiner Sitzung vom 29.11.2019 vom Bericht der Arbeitsgruppe Zulassung zu den FH sowie vom Verordnungsentwurf Kenntnis genommen und die Fachkonferenz und das SBFI beauftragt, die Vernehmlassung zum Verordnungsentwurf zu eröffnen. Sie finden die Vernehmlassungsunterlagen sowie den Bericht der Arbeitsgruppe nachstehend als ZIP-Datei.

Universitäre Hochschulen und universitäre Institutionen: Kostenrechnungsmodell überarbeitet

Der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz genehmigte an seiner Sitzung Ende November 2019 die überarbeitete Version des Kostenrechnungsmodells für die universitären Hochschulen und andere universitäre Institutionen. Ziel des Kostenrechnungsmodells ist eine hohe Datenqualität der Kosten- und Leistungsrechnungen der betroffenen Institutionen. Es trägt so zur Vergleichbarkeit der Daten bei. Bei der Überarbeitung stand insbesondere die Anpassung des Kostenrechnungsmodells an die neuen gesetzlichen Grundlagen des HFKG im Fokus.

Link zum Kostenrechnungsmodell.