Am 19. Mai 2025 hat der Hochschulrat die Änderung der Zulassungsverordnung FH (SR 414.205.7) verabschiedet und die Inkraftsetzung auf den 1. Juli 2025 festgelegt. Ab dem Datum des Inkrafttretens haben die Fachhochschulen zwölf Monate Zeit, um die in den Artikeln 12a und 12b eingeführten Vorgaben für den Fachbereich Gesundheit zu erfüllen. Spätestens ab dem 1. Juli 2026 müssen die Zulassungsentscheide für FH-Bachelorstudiengänge im Fachbereich Gesundheit den neuen Bestimmungen entsprechen.