Empfehlung zur Zulassung zum Medizinstudium für das Studienjahr 2022/2023

Auf der Grundlage der von swissuniversities gelieferten Anzahl Anmeldungen hat der Hochschulrat den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Freiburg, Tessin und Zürich sowie dem ETH-Rat die Anwendung eines Numerus Clausus für die Zulassung zum Studium in Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Chiropraktik im Studienjahr 2022/2023 empfohlen.

Die Medienmitteilung