Zulassungsregelungen und -praxis im Fachbereich Gesundheit an 5 Fachhochschulen (Schlussbericht)

Die Zulassungsvoraussetzungen an Fachhochschulen (FH) sind im Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) geregelt. Darin wird festgelegt, dass von Personen ohne spezifische Vorbildung (insb. Personen mit einer gymnasialen Maturität GM) eine 1-jährige Arbeitswelterfahrung (AWE) vor dem Studium verlangt wird. Aktuell gilt im Bereich Gesundheit eine Übergangsregelung, welche Zusatzmodule zur Arbeitswelterfahrung vor, während oder nach Studium vorsieht. Vor diesem Hintergrund hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) im Auftrag der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) die Firma BSS Volkswirtschaftliche Beratung damit beauftragt, die aktuellen Zulassungsregelungen an 5 FH vertieft zu analysieren und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Modelle zu identifizieren.

Zulassungsregelungen und -praxis im Fachbereich Gesundheit an 5 Fachhochschulen (Schlussbericht)

Änderung der Verordnung des Hochschulrats über die Akkreditierung im Hochschulbereich: Ergebnisse der Vernehmlassung

An seiner Sitzung vom 24. Februar 2022 hat der Hochschulrat von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen.

der Ergebnisbericht

die Stellungnahmen

Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) soll planmässig durchgeführt werden

Der Eignungstest für das Medizinstudium soll dieses Jahr wie geplant am 8. Juli 2022 stattfinden. Dies hat der Hochschulrat der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) auf Empfehlung der Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen swissuniversities am 24. Februar 2022 entschieden. Es werden auch dieses Jahr zwischen 4300 und 4500 Testteilnehmende erwartet. Der Eignungstest für das Medizinstudium wird dezentral an acht Testorten in der Schweiz mit mehr als 20 Testlokalen gleichzeitig durchgeführt. Für die Durchführung ist swissuniversities zuständig.

Die Medienmitteilung

Empfehlung zur Zulassung zum Medizinstudium für das Studienjahr 2022/2023

Auf der Grundlage der von swissuniversities gelieferten Anzahl Anmeldungen hat der Hochschulrat den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Land, Bern, Freiburg, Tessin und Zürich sowie dem ETH-Rat die Anwendung eines Numerus Clausus für die Zulassung zum Studium in Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Chiropraktik im Studienjahr 2022/2023 empfohlen.

Die Medienmitteilung

Schlussreporting von swissuniversities zum Sonderprogramm «Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin»

Der Hochschulrat hat an seiner Sitzung vom 18. November 2016 die Umsetzung des von Bundesrat und Parlament lancierten Sonderprogramms „Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin“ über 100 Mio. CHF gutgeheissen. Das Programm hatte zum Ziel, die Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin bis 2025 nachhaltig auf mindestens 1'300 pro Jahr zu erhöhen.